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. . . für Sie notiert !
Hier gibt es
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Rechtsauskunft. Dafür sind nur Rechtsanwälte und die
Gerichte oder beauftragte juristische Personen befugt.
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Bearbeitet am:
26.01.2011
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Tägliches |
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Ärzte tricksen bei der
Praxisgebühr |
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Warnung: Massive Welle von Lockanrufen |
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Werbung: Sicher Surfen mit der
T-Com |
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Betrüger locken
mit falschen Banken- |
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| Wehren Sie sich gegen Behörden |
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Schimmel - kann ich die Miete kürzen? |
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Darf der Vermieter sich aus der Kaution bedienen? |
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Falsche Telefonrechnung - So wehren Sie sich |
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Kennen Sie die Sicherheitsmerkmale der Euroscheine? |
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Keller voller Wasser Versicherung zahlt? |
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Unterlagen nicht zu früh wegwerfen |
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Neue Gesetze ab 01.07,2008 |
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Situation der Rentner, so sieht es wirklich aus |
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Gut versichert in den Urlaub |
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Wenn Mieter sich trennen |
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Vorfahrt frei für Fussgänger! |
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Neuer Bußgeldkatalog ab 01.02.2009 |
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Betrugsabsichten?Kostenfallen!
Es ist mal wieder an der Zeit zu warnen. Kostenfallen! Sie haben nichts bestellt oder etwas beim Surfen übersehen? Plötzlich taucht von Rechtsanwalt eine Mahnung über 138.- € bei Ihnen in der Post auf. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Schreiben Sie dem Rechtsanwalt einen Brief in dem Sie Widerspruch einlegen. Beachten Sie den Termin vom Rechtsanwalt. In den meisten Fällen werden Sie nichts mehr hören. Sollten Sie einmal doch einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, müssen Sie innerhalb 14 Tagen reagieren und einen Rechtsanwalt den Fall übergeben. Die Verbraucherzentralen bieten Musterschreiben an, die Sie zum Teil kostenlos herunterladen können. Ratgeber für Verbraucher? ... finden Sie unter www.ratgeber.vzbv.de
Der vzbv ist jedoch satzungsgemäß nicht befugt, individuelle Rechtsberatung/-besorgung durchzuführen. Hinsichtlich der Beratung in Ihrem Einzelfall könnten Sie sich an die zuständige Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland wenden. Informationen zur Beratung der Verbraucherzentralen erhalten Sie über die jeweiligen Homepages, zu denen Sie über den Link www.verbraucherzentrale.de gelangen.
Dort werden Ihnen genauere Informationen zu Kostenfallen im Internet gegeben, wie Sie beispielsweise dem Link zur Verbraucherzentrale Berlin entnehmen können:
http://www.vz-berlin.de/UNIQ125682888619452/link472131A.html
Um vor weiteren Kostenfallen gefeit zu sein, empfehlen wir zudem einen Blick auf die aktuelle Übersicht unserer Verfahren zum Thema sowie unserer Pressemitteilung vom August 2009 spätere Ausgaben. Die Dokumente erreichen Sie über folgenden Links:http://www.vzbv.de/go/dokumente/568/1/3/index.htmlhttp://www.vzbv.de/go/presse/1188/index.html
http://www.abofallen.biz/6-Online/online.html
Informationen vom Bundesministerium der Justiz zu Kostenfallen im Internet finden Sie hier:
http://www.bmj.bund.de/abofallen
Die Verbraucherzentrale NRW bietet darüber hinaus zur Information ein kostenloses Faltblatt „Erst durchblicken – dann anklicken“ zum download an:http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/mediabig/30612A.pdf
www.ag-m.bayern.de

Betrug beim Online-Banking weiter auf den Vormarsch
Der Betrug beim Online-Banking ist zu einer ernsthaften Gefahr geworden. Immer öfter spionieren Betrüger die Zugangsdaten der Bankkunden aus, um Geld von den Konten abzurufen. Wer sich allerdings beim Online-Banking an die Sicherheitsvorkehrungen hält und Opfer eines solchen Betrugs wird, hat nichts zu befürchten: Die Banken tragen das Risiko.
Kreditinstizute fordern ihre Kunden niemals auf, Passwörter im Internet zu bestätigen. Sicherheits-Tipps:
Als Zahlungsmittel beliebt: die
Kreditkarte. Überprüfen
Überprüfen Sie die Daten Ihrer Überweisungen auf den Kontoauszügen!
Betrüger lassen sich immer neue Methoden einfallen, um an das Geld anderer Leute heranzukommen. Vor allem auf die Arglosigkeit der Opfer wird gesetzt. Einige stehlen oder fälschen Überweisungsscheine. Andere Betrüger versuchen Firmenkonten oder Vereine, deren Bankverbindungen öffentlich sind, um Geldbeträge zu erleichtern. Manche plündern Konten im Internet, indem sie Kunden vormachen, dass sie ihre Geheim- und Kontonummern offen legen müssen. Machen Sie deshalb Ihre Kontonummer nie Unbekannten zugänglich! Behalten Sie Ihr Konto immer im Auge! Wenn Sie eine Abbuchung auf Ihrem Konto feststellen, die Sie nicht zuordnen können, gehen Sie am besten sofort zur Bank und lassen die Abbuchung rückgängig machen. Wenn Sie sich innerhalb von sechs Wochen melden, wird das Geld von der Bank wieder gutgeschrieben. Aber nach dem Ablauf der Frist sieht das anders aus. Das Banküberweisungen gestohlen werden, ist keine Seltenheit mehr. Dieser Trick ist beliebt, weil mit wenig Aufwand an viel Geld zu kommen ist. Ein besonders dreister Fall ereignete sich Ende vergangenen Jahres während der Weihnachtsfeiertage. Betrüger hatten den Briefkasten an der Eingangstür einer Bank zugeklebt, einen Zettel daran befestigt mit dem Hinweis "Überweisungen im Foyer in einen anderen Behälter werfen". Aber dieser Behälter war von den Tätern aufgestellt worden.
Und noch ein Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie möglichst allein am Geldautomaten stehen. Wenn Sie technische Veränderungen bemerken, schalten Sie sofort die Polizei ein. Keinen Cent bekommen Sie als betrogener Kunde, wenn Sie nachweislich gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Zum Beispiel, wenn Sie die Geheimzahl auf der EC-Karte oder einen Zettel notiert haben, den Sie in Ihrem Portemonnaie aufbewahren. Auch wenn der Verlust der Karte sofort angezeigt und die Karte gesperrt wird, müssen Sie dann anteilig für den Schaden aufkommen.
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kassiert Hartz- IV- Empfänger ab
Oftmals zu Unrecht GEZahlt
Schon GEZahlt? - die Frage kennt man. Weitgehend unbekannt ist: Die gebühreneinzugszentrale(GEZ), die mit eben dieser Frage zum Gebührenzahlen auffordert, treibt Medienberichten zufolge von Langzeitarbeitslosen hunderte Millionen Euro Rundfunkgebühren ein, obwohl diese eigentlich gar nicht zahlen müssen. kritiker sprechen von Abzocke. Die GEZ dementiert die Vorwürfe, macht aber (weiterhin) negative Schlagzeilen.
Wer fernsehen will, muss zahlen - es sei denn er ist von den Rundfunkgebühr befreit. Allerdings: Medien berichten, dass - eigentlich gebührenbefreite - Hartz IV-Empfänger oft zu Unrecht zur Kasse gebeten werden.
Die GEZ steht in der Kritik: Es geht um die Praxis der Behörde beim Einzug von Rundfungebühren von Hartz IV-Empfängern. Nach Berechnungen der Frankfurter undschau kassieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten etwa 560 Millionen Euro im Jahr von Hartz IV-Empfängern, die eigentlich gar nicht bezahlen müssten.
Es wird berichtet, dass Ende 2006 insgesamt 2,84 Millionen Menschen von der Rundfunkgebühr befreit waren. Darunter würden sich auch 1,7 Millionen Hartz IV-Empfänger befinden, die - wenn sie keine weiteren Zuschläge erhalten - von der Rundfunkgebühr befreit sind. Da allerdings rund 5,1 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II gemeldet seien, ergäbe dies im Gegenzug, dass ARD und ZDF rein rechnerisch mehr als 560 Millionen Euro Rundfunkgebühr pro Jahr zu Unrecht einziehen. Hintergrund: Seit Monaten diskutiert die GEZ mit der Bundesagenturn für Arbeit (BA) über ein Verfahren, dass es letzterer ermöglichen soll, automatisch Bescheinigungen für Langzeitarbeitslose auszustellen und an die GEZ weiterzuleiten, so dass diese die Befreiung direkt vornehmen kann. Die GEZ lehnt das jedoch ab, da die BA über 1,2 Millionen Euro Portogebühren pro JAhr für den Versand der Bescheinigungen verlangt. Im Gegenzug fordert die GEZ von der BA, die Jartz IV-Bescheide elektronisch an sie zu übermitteln. Die BA sei, so die Frankfurter Rundschau, aber technisch nicht in der Lage, ihre Computer in absehbarer Zeit entsprechend zu programmieren. Vor Ende 2008 könne sie nichts machen. So schwelt das Problem weiter.
Da sa Arbeitslosengeld II in der Regel für sechs Monate oder kürzer bewilligt wird, muss auch die Befreiung von der GEZ immer wieder beantragt werden, wenn der Betroffene arbeitslos bleibt. Doch viele der Betroffenden beantragen aus Unkenntnis oder wegen der bürokratischen Hürden keine efreiung. Manche reichen auch unvollständige Unterlagen ein. Fast ein Viertel der Anträge wird darum von der GEZ mit der Aufforderung zurückgeschickt, die entsprechenden Papiere nachzureichen. Und schon wieder vergeht ein Monat, in dem die Rundfunkgebühr abgebucht wird.
Viele Langzeitarbeitslose sind mit dem Verfahren überfordert und überblicken die Konsequenzen nicht. Bis 2005 erhielten Bezieher von Arbeitslosengeld II von der Sozialbehörde automatisch die Bescheinigung von der GEZ, heute müssen sie selber daran denken - und die Hürden des Antragsverfahrens nehmen.
Neue Rufnummer bei Karten-Verlust
Werden Handtasche oder Geldbörse geklaut, ist
der Ärger groß. Denn meistens erbeutet der Dieb nicht nur
Bargeld, sondern auch Kredit- und Bankkarten. Um größeren
Schaden zu vermeiden müssen diese so schnell wie möglich
gesperrt werden. Schwierig wird das, wenn die Karten von
verschiedenen Instituten ausgestellt wurden. Ab 1. Juli wird das
leichter. Dann gibt es für Deutschland einen einheitlichen
Notruf zum Sperren von Medien wie zum Beispiel Kredit- und
EC-Karten, Handys, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweise,
Kundenkarten oder sensible Online-Berechtigungen des Internets.
Es reicht der Anruf bei der neuen gebührenfreien Rufnummer 116 116. Unter der
gebührenfreien Telefonnummer
meldet sich ein Mitarbeiter des Sperr-Notrufs, der
Anrufer mit den angeschlossenen Unternehmen verbindet, die die
Karte sperren. Kunden können den Herausgeber ihrer Medien
fragen, ob diese sich dem Sperr-Notruf bereits angeschlossen
haben oder anschließen werden. Im Notfall ist die
Sperrvermittlung täglich 24 Stunden erreichbar. Aus dem Ausland
ist der Sperr-Notruf über +49 116 116 gebührenpflichtig
erreichbar. Zur 100- prozentiken Erreichbarkeit kann in der
Anfangsphase der Sperr-Notruf auch über die Berliner Rufnummer
30 4050 4050 erreicht werden. Eine vorherige Anmeldung bzw.
Registrierung des Verbrauchers bei Sperr-Notruf 116 116 ist
nicht erforderlich. Erst während der Sperrung muss sich der
Hilfe Suchende gegenüber dem Herausgeber legitimieren. Die
Legitimationsprüfung erfolgt anhand der dort gespeicherten Daten
des Kunden. Zur Einbindung von hör- und sprachgeschädigten
Menschen in das neue Sicherheitssystem ist die Sperrvermittlung
auch per Fax zu erreichen, da dieser Personenkreis in der Regel
kein herkömmliches Teefon zur Sperrung benutzen kann. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.sperrnotruf.de l
So erkennen Sie falsche Banknoten und Münzen!
Echter Geldschein oder plumpe Fälschung? Immer wieder werden falsche Banknoten und auch Münzen in Umlauf gebracht, die den echten auf den ersten Blick täuschend ähnlich sehen. Falschgeld kann überall angeboten werden: zum Beispiel an der Haustür, im Gedränge an der Kaufhauskasse oder am Fahrkartenschalter. Der beste Schutz für Verbraucher vor der Annahme von Falschgeld besteht darin, sich intensiv mit den Echtheitsmerkmalen der Banknoten und Münzen vertraut zu machen. Wer diese Merkmale gut kennt, lässt sich so leicht keinen "falschen Fünfziger" andrehen.
Die Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten können ohne technische Hilfsmittel überprüft werden, am einfachsten nach der Formel: "Fühlen, Sehen, Kippen" (FSK). Fühlen: Die Abkürzungen der Europäischen Zentralbank, die Wertzahlen und die Abbildungen der Fenster und Tore heben sich reliefartig von der Oberfläche ab. Zudem muss das Banknotenpapier griffig und fest sein. Ist es wachsig oder labberig, ist Vorsicht geboten.
Sehen: Halten Sie die Banknote gegen das Licht - Wasserzeichen, Sicherheitsfaden und die unvollständige Zahl werden sichtbar. Alle drei Merkmale müssen sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite echter Banknoten sichtbar werden.
Kippen: Beim Kippen der 5- bis 20 Euro-Banknote zeigt ein silbriger Spezialfolienstreifen im farbigen Wechselspiel mehrfach das Euro-Symbol oder die Wertzahl als Hologramm. Auf der Rückseite wird ein goldfarbener Streifen sichtbar, in dem sich das Euro-Symbol und die Wertzahl mehrfach dunkel absetzen.
Beim Kippen der 50- bis 500-Euro-Banknote zeigt ein silbriges Folienelement im farbigen Wechselspiel das Architekturmotiv oder die Wertzahl als Hologramm, und die mit Spezialfarbe gedruckte große Wertzahl auf der Rückseite wechselt von purpurrot nach olivgrün oder braun.
Bei echten Münzen hebt sich das Münzbild klar abgegrenzt von der übrigen Münzoberfläche ab. Alle. Konturen treten deutlich und scharf ausgeprägt aus dem Münzgrund heraus und sind klar zu erkennen. Im Gegensatz dazu wirkt das Münzbild von Falschmünzen oftmals unscharf und weich ausgeprägt. Die Oberfläche ist teilweise narbig und weist Unregelmäßigkeiten in Form von Flecken, Verklecksungen, Linien oder Einkerbungen auf. Echte Münzen haben einen sauber ausgeprägten Münzrand.
Um Falschmünzen schnell von echten Münzen unterscheiden zu können, brauchen Sie keine komplizierten Hilfsmittel, ein kleiner Magnet und ein Blatt Papier genügen.
Aufgrund eines speziellen Sicherheitsmaterials ist der Mittelteil der 1- und 2-Euro-Münzen leicht magnetisch, d, h. die Münzen werden von einem Magneten angezogen und fallen bei leichtem Schütteln wieder vom Magneten ab. Der äußere Münzring der echten 1- und 2-Euro-Münzen sowie die echten 10.-20- und 50-Cent-Münzen sind nicht magnetisch, Echte 1-, 2- und 5-Cent-Münzen aus kupferbeschichtetem Stahl sind stark magnetisch. Falsche 1- und 2-Euro-Münzen sind im Gegensatz dazu entweder nicht magnetisch oder werden von einem Magneten stark angezogen. Oftmals ist bei den falschen Münzen auch das Ringmaterial magnetisch,
Im Gegensatz zu echten Münzen hinterlassen Falschmünzen, die Blei und I oder Zinn enthalten, eine bleistiftähnliche Linie, wenn man den Rand über ein Blatt Papier reibt
Weitere Informationen im Internet unter http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_falschgeld.php.
Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten
R-Gespräche bei denen der Angerufene die Kosten übernimmt, haben in der Vergangenheit für viel Ärger gesorgt. Vor allem Eltern „freuten“ sich über hohe Rechnungen, weil sich ihre Kinder von Freunden anriefen ließen – und sie dafür zur Kasse gebeten wurden. Die Bundesnetzagentur geht jetzt daran, Telefonbesitzer vor unerwünschten R-Gesprächen zu schützen. Ab 1. Juli sollen sich Anschlussinhaber in eine zentrale Sperrkartei eintragen können. Mehr noch unter "Neues von Dialer-Schutz Telekommunikation" oder http://www.dialerschutz.de/
Von Mahnung nicht verunsichern lassen.
Wer eine Mahnung im Briefkasten findet, sollte deswegen nicht gleich ins Schwitzen geraten. Die erste Frage von Verbrauchern sollte in einem solchen Fall immer lauten, ob die Ansprüche berechtigt sind, rät die Verbraucherzentrale. Denn in der Beweispflicht sei immer derjenige, der eine Forderung geltend macht - auf diese Beweise sollten Angeschriebene im Zweifelsfall bestehen, am besten schriftlich.Die Verbrauchertentralen bieten Musterschreiben an. Wer allerdings genau weiß, dass er offene Forderungen hat, die überdies noch nicht verjährt ist, sollte zahlen. So lassen sich weiterer Ärger und Gebühren vermeiden. |
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Übersicht über die Artikel |
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| Steuererklärung
auch für Altersrentner |
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| Hitzige Debatten
um den Balkon
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Ein-Euro-Jobs
werden zum Problem
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Bußgelder: So
teuer sind Verkehrsverstöße |
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| Kann ich während der Elternzeit gekünfigt werden? |
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| Sicherheits-Tipps Betrug bei Online-Banking |
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| Neues von Dialer-Schutz Telekommunikation |
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Kaufen - Verkaufen |
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Versteigerung im Internet: Spiel
mit ernstem Ausgang |
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Briefmarken könnten teurer werden |
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Bei Anruf Geldbörse
zuhalten
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Verbraucherzentrale warnt: Geiz - Angebote |
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| Über einen
Händler von Privat kaufen ist riskant! Neues
BGH-Urteil hebelt Ansprüche aus |
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| Richtig reklamieren |
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Erben - Schenken |
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Bei der
Erbschaft alles richtig machen
Deutschlands Bürger verschenken Jahr für Jahr über eine
Milliarde Euro Erbschaftssteuer. Dieser riesige Betrag könnte
den Erben zu Gute kommen, wenn die Erblasser rechtzeitig unter
Ausnutzung der vorgesehenen Fristen und Unterschreitung der
gesetzlichen Freibetrags-grenzen Ihr Vermögen an ihre Nachfahren
weiterreichen.
Angenommen der Erblassen hat eine Million Euro hinterlassen, die
er zunächst seinem Ehegatten vererbt hat. Nachdem auch dieser
verstorben ist, geht das Restvermögen auf das Kind über. Dort
sind allerdings von dem Millionenvermögen nur noch gut zwei
Drittel übrig geblieben, das der Fiskus bei beiden Erbfällen
insgesamt 280.000 Euro eingestrichen hat.
Damit die Erben nicht zweimal in Trauer verfallen müssen,
empfiehlt es sich, das Vermögen zu stückeln und durch Schenkung
rechtzeitig auf die Erben zu übertragen. Der Freibetrag, bis zu
dem eine Schenkung steuerfrei bleibt, liegt bei 205.000 Euro,
die Frist läuft zehn Jahre.
Wer etwa ein Haus und andere Vermögenswerte besitzt, kann erst
das Haus im Wert von 200.000 Euro übertragen und dann nach
Ablauf der 10-Jahresfrist noch einmal weitere Vermögenswerte im
Rahmen des Freibetrags an das Kind verschenken.
Die
wichtigsten Schenkungsverträge in der bekannten Qualität finden
Sie Schenkungsvertrag über ein bebautes
Grundstück:
Schenkungsvertrag über ein
Sparbuch:
Schenkungsvertrag über
Gegenstände
Grund für die zögerliche Schenkungspraxis ist die oft weit
verbreitete Angst der Erblasser vor Mittellosigkeit im Alter.
Dem kann man jedoch durch vertragliche Fixierung von Wohn- und
Nießbrauchsrechten begegnen.
Werden derartige Rechte im Grundbuch eingetragen, läuft ohne
notariell beglaubigte Zustimmung des Vermögensüberträgers gar
nichts. An Erbschaftssteuern wurde jedoch kräftig gespart. Die
entsprechenden Verträge finden Sie hier:
Schenkungsvertrag über ein bebautes Grundstück mit
Niessbrauch:
Schenkungsvertrag über ein bebautes Grundstück mit
Rückforderungsrecht:
Egal ob Sie die Erbschaft antreten oder verweigern wollen, die
entsprechenden Musterbriefe finden Sie hier:
Musterbrief zur Ausschlagung der
Erbschaft
Antrag auf einen
Erbschein
Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis,
aus dem hervorgeht, wer Erbe geworden ist. Gleichzeitig wird in
einem Erbschein aufgenommen, ob der oder die Erben eventuell
Verfügungsbeschränkungen, so z.B. durch die Anordnung einer
Nacherbfolge, unterworfen sind.
Es bieten sich auch mehrere Testamente an. Das Berliner
Testament als Einheits- oder Trennungslösung können Sie hier
herunterladen:
Berliner Testament
(Einheitslösung)
Die Einheitslösung gewährt dem überlebenden Ehepartner einen
größeren Spielraum. Das Vermögen des Verstorbenen verschmilzt
rechtlich mit dem des Überlebenden. Die Folge ist, dass der
Überlebende Alleinerbe wird und eine einheitliche Vermögensmasse
entsteht. Nach dessen Tod erben dann die im Testament
eingesetzten Dritten wiederum als Vollerben den gesamten
Nachlass.
Die Verfügungsberechtigung des Vollerben ist nicht
eingeschränkt.
Die Einheitslösung hat allerdings erbschaftssteuerliche
Nachteile: So stehen beispielsweise den Kindern beim Tod jedes
Elternteils, also zwei Mal, Freibeträge zu. Da sie bei der
Einheitslösung allerdings nur einmal erben (nämlich vom zunächst
überlebenden Teil), werden hier Freibeträge verschenkt
Berliner Testament
(Trennungslösung)
Die Trennungslösung ermöglicht gegenüber der Einheitslösung eine
genauere, detailliertere Regelung des Umgangs mit dem Vermögen.
Der Überlebende wird nur Vorerbe bezüglich des Vermögens des
Verstorbenen. Die Kinder oder andere bedachte Dritte sind dann
Nacherben dieses Vermögensteils - was den überlebenden
Ehepartner beim Umgang mit dieser Vermögenshälfte einschränkt.
Frei verfügen kann er nur über seinen Teil des Vermögens.
Nachteil der Trennungslösung ist allerdings die doppelte
Besteuerung gemäß § 6 des Erbschaftssteuergesetzes: Erst beim
Vorerben, beispielsweise der Mutter, dann noch mal bei dem oder
den Nacherben, den Kindern, wenn sie nach dem Tod der Mutter
dann erneut erben.
Bei der Trennungslösung ist zudem besondere Sorgfalt vonnöten:
Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes wird bei zweideutiger
Formulierung des Testaments "im Zweifel" von der Einheitslösung
ausgegangen (§ 2269 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
Wer zahlt die Beerdigung? Meine Schwester und ich bekommen von meiner Mutter, die verstorben ist, nur den Pflichteil. Als Haupterbe hat sie unseren Bruder benannt. Müssen wir uns an den Beerdigungskosten beteiligen?
Nein, das müssen Sie nicht. Die Beerdigungskosten muss der Erbe gemäss § 1968 BGB tragen. Erst wenn ihr Bruder als Erbe nicht leistungsfähig wäre, weil kein ausreichender Nachlass vorhanden ist, könnten Sie als Kinder gemäss § 1615 I Abs. 2 BGB aufgrund der gestzlichen Unterhaltspflicht herangezogen werden.
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Steuerrecht_Tipps |
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Das Jahr 2007 ist bereits in Sicht und es ist höchste Zeit, sich mit den verschiedenen Änderungen zum 1. Januar 2007 zu beschäftigen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die (gesetzgeberische) Sommerpause ist zu Ende. Das Unternehmensnachfolgeerleichterungsgesetz, das Jahressteuergesetz 2007, das "SEStEG" und weitere steuerliche Neuregelungen sollen noch in diesem Herbst verabschiedet werden und überwiegend zum 1.1.2007 in Kraft treten. Bereits vor der Sommerpause hatte der Gesetzgeber das Haushaltsbegleitgesetz 2006 (das u.a. die Umsatzsteuererhöhung auf 19% beinhaltet), das Steueränderungsgesetz 2007 (mit der Einführung der "Reichensteuer" und der Kürzung der Pendlerpauschale), das Mittelstandsentlastungsgesetz und das Investitionszulagengesetz 2007 verabschiedet. Auch die Einzelregelungen dieser Gesetze werden überwiegend zum 1.1.2007 in Kraft treten.
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