Soziales
     
       
 
       
   
 
 
 
 
 
 
 
 
  LetzteBearbeitung:  20 Dezember, 2009
   
  
 
   

 

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Über unsere Homepageseite "Sozialverband Deutschland Ortsverband Schaalby"  erfahren Sie viel Neues. Sie finden diese unter "Links"

     
   
 
 
Sozialstaat
 
   
 

So VD- Musterverfahren - aktueller Stand

Wie in der letzten Ausgabe der So VD- Zeitung angekündigt, teilen wir die neu bekannt gewordenen Aktenzeichen in mehreren Mus­terverfahren mit. Gegen das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 5. September 2006 (AZ: B 4 R 71/06 R) zum vollen Beitrag der Rentnerinnen und Rentner zur Pflegeversicherung hat der So VD am 1. Dezember 2006 in einem ers­ten Verfahren Verfassungsbe­schwerde eingelegt. Das Aktenzeichen ist: 1 BvR 2995/06.

Hinsichtlich der Kürzung der Er­werbsminderungs- und Hinterblie­benenrenten durch einen verminder­ten Zugangsfaktor hat der Sozial­verband Deutschland wie berichtet mit der Deutschen Rentenversiche­rung Bund die Durchführung von Musterverfahren vereinbart. Ziel der Einigung ist es, möglichst schnell zu einer höchstrichterlichen Bestäti­gung des BSG-Urteils vom 16. Mai 2006(AZ: B 4 RA 22/05 R) zu kommen. Folgende Verfahren sind hier­zu bereits vor den Sozialgerichten anhängig:

_ Sozialgericht Braunschweig, AZ: S 13 RA 252/03 (Erwerbsminderungsrente)

_ Sozialgericht Detmold, AZ: S 2 R 205/06 (Erwerbsminderungs­rente)

_ Sozialgericht Duisburg, AZ: S 21 R 3/07 (Hinterbliebenenrente)

_ Sozialgericht Berlin, AZ: S 7 R 5635/06 (Hinterbliebenenrente).

Schwerbehindertenausweis auch unbefristet erhältlich

Um Ermäßigungen (beispielswei­se bei der Kraftfahrzeugsteuer) oder die Befreiung von den Rundfunk-
und Fernsehgebühren in Anspruch nehmen zu können, müssen Menschen mit einer Behinderung ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Dieser wird in der Regel be­fristet ausgestellt.
"Was viele aber nicht wissen, ist, dass der Ausweis für Menschen, de­ren Behinderung oder Erkrankung
dauerhaft ist und bei denen eine Änderung der gesundheitlichen Ver­hältnisse nicht zu erwarten ist, auch unbefristet ausgestellt werden kann (§ 69 Sozialgesetzbuch IX, Schwer­behindertenausweisordnung §6, Ab­satz 2)", erklärt Emil Manzewski vom SoVD-Landesverband Schles­wig-Holstein.
Ein Vorteil der unbefristeten Aus­stellung ist unter anderem, dass da­mit auch die oben genannten Er­mäßigungen auf Dauer gewährt bleiben und nicht nach Ablauf der Befristung immer wieder neu bean­tragt werden müssen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises kann bei dem für den jeweiligen Wohn­sitz zuständigen Versorgungsamt gestellt werden - Antragsformula­re liegen bei den Versorgungsäm­tern, bei Fürsorgestellen, Sozialäm­tern, Behindertenverbänden und bei den Vertretungen für Schwerbehin­derte in den einzelnen Betrieben aus .

Was tun wenn ....
Wir möchten Ihnen helfen,Ihr Leben nach Ihren Vorstellungen und Wünschen glücklich,würdevoll und geregelt zu beenden. Sie sollen der letzten Phase Ihres Lebens friedlich, beruhigt und eben glücklich entgegensehen,im vollen Vertrauen, dass Sie Ihre privaten Angelegnheiten sorgfältig geregelt und alles getan haben, um sich selbst und Ihren nächsten Angehörigen soviel Leid und Stress wie möglich zu ersparen. Typische Aussagen "Das wird mal alles Dir gehören", "Ich will später nicht an Schläuchen hängen"- reichen da allerdings nicht aus. Wer sich nicht im Voraus mit dem Thema "Krankheit und Tod" beschäftigt, kann schlimmen Folgen entgegengehen, wie wir am Beispiel der amerikanischen Koma-Patientin Terri Schiavo gesehen haben.

Patientenverfügungen Ethik und Recht der modernen Medizin
Die Frage, an welchem Ort und unter welchen Bedingungen man sterben muss,wurde noch vor wenigen Jahrzehnten eher selten gestellt.
Die letzten Jahrzehnte haben in Deutschland mit der Abwesendheit von Krieg und existenzieller Not durch die weit reichende soziale Sicherung, durch gesündere und ausreichende Ernährung, durch bessere Hygiene,die Bekämpfung der Säulingssterblichkeit und die großen Fortschritte in der Medizin die Lebenserwartung deutlich auf etwa 80 Jahre steigen lassen. Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" befasst sich u.a. mit den Menschen am Ende des Lebens. Mit dem Bericht "Patientenverfügunen" ist dem Deutschen Bundestag und der interessierten Öffentlichkeit eine fundierte Grundlage für die Diskussion über weiteren Umgang und eine mögliche gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen an die Hand gegeben. Einen Auszug können Sie hier nach lesen.

Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch erwogen

Damit die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen nicht weiter steigen, überlegt die große Koalition Veränderungen bei der Praxisgebühr. Danach sollen Patienten die Gebühr von zehn Euro nicht mehr einmal im Quartal zahlen, sondern bei jedem Arztbesuch fünf Euro, berichtet die "Welt". "Das bringt nicht nur mehr Einnahmen, sondern hat auch eine Steuerungsfunktion", zitiert das Blatt Koalitionskreise. Dadurch bekämen die Kassen kurzfristig mindestens eine Milliarde Euro zusätzlich. 2005 wurden 1,6 Milliarden Euro Praxisgebühr eingenommen. LesenSie weiter.

Diäten hoch, Renten runter:Bürger sauer

Seit Monaten ist die dritte Nullrunde für Rentner verkündet. Zusatzbelastungen wird daraus quasi eine Senkung der Ruhestandsbezüge. In dieser Situation sorgen Gedanken an Diätenerhöhungen natürlich für Unruhe unter den Bundesbürgern. 20 Millionen Rentner müssen endlich aufwachen und sich verstärkt in ihren Interessenverbänden, wie z.B. im Sozialverband Deutschland SoVD organisieren. Lesen Sie den gesamten Bericht.

Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat gestoppt                                  Union versagt älteren und behinderten Menschen Schutz vor Diskriminierung

Die Union hat das Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat aus parteitaktischen und ideologischen Gründen blockiert. Das ist völlig verantwortungslos gegenüber den Menschen, die Schutz vor Diskriminierung benötigen.

Das ist auch verantwortungslos gegenüber Deutschland. Denn nun drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe an die Europäische Union, weil die Bundesrepublik mit der Umsetzung der EU-Richtlinien in Verzug gerät.

Die Blockadehaltung der Union ist eine schwere Enttäuschung für Ältere und Menschen mit Behinderungen. Die Union versagt ihnen den dringend nötigen Schutz vor Diskriminierung. Die Union hat außerdem den längeren Arbeitslosengeldbezug für ältere Langzeitarbeitslose blockiert, den Rot/Grün bereits beschlossen hatte.

Für ältere Arbeitslose ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt derzeit nahezu aussichtslos. Daher ist es völlig unverständlich, dass die Union eine Verbesserung ihrer Situation verhindert. Das ist eine zutiefst unsoziale Entscheidung.

Die Blockade der Union ist auch ein Zeichen für mangelnde politische Kultur. Beide Gesetze bedurften nicht der Zustimmung des Bundesrates. Mit der Überweisung an den Vermittlungsausschuss sorgt die Union dennoch dafür, dass beide Gesetze nicht mehr vor der geplanten Bundestagswahl abschließend beraten werden können und damit verfallen.

Erhöhter Krankenversicherungsbeitrag und erneute Nullrunde bei der Rentenanpassung.Empfehlung : Legen Sie Widerspruch ein!

Die Rentenversicherungsträger versenden in den nächsten Tagen Bescheide, in denen über den aktuellen Rentenzahlbetrag informiert wird. Hieraus ergibt sich, dass einerseits der Rentenbetrag nach der Rentenanpassungsverordnung 2005 unverändert bleibt und das anderseits ein zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent erhoben wird, der vom Rentenbezieher allein zu tragen ist.

Mit der erneuten Nullrunde und dem erhöhten Krankenversicherungsbeitrag wird nach Auffassung des SoVD die Grenze des Zumutbaren überschritten. Besonderen Ärger erzeugt dabei die Tatsache, dass der Beitragszuschlag in der Krankenversicherung u.a. zur Finanzierung des Krankengeldes verwendet werden soll - eine Leistung, die ein Rentenbezieher in der Regel gar nicht in Anspruch nehmen kann! Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Rentenversicherungsnummer anzugeben und den Widerspruch zu unterschreiben. Denken Sie bitte auch an die einmonatige Frist zur Einlegung des Rechtsmittels! Den Widerspruch senden Sie bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Wie Sie dem Text der Vorlage entnehmen können, ist dort zugleich ein Einverständnis mit dem Ruhen des Verfahrens enthalten.

 

Um gesellschaftliche Solidarität nicht ihren Gegnern zu überlassen, bedarf es eines Umbaus hin zu gleichen Rechten. Mit seiner Agenda 2010 hat Kanzler Schröder die zu Kohl Zeiten begonnene Politik nur fortgesetzt, die etablierten Fürsorge- und Sicherungssysteme durch Sozialabbau "über die Runden zu bringen". Der wachsenden Schar von radikalen Sozialstaatskritikern reicht das nicht mehr. Sie machen Sozialabbau zum Grundprinzip ihrer Politik gegen einen vermeintlich hypertrophen Versorgungsstaat: sie wollen eine systematische Privatisierung der bislang noch sozialen Fürsorge und Sicherung.

Sondennahrung bleibt Leistungsanspruch

Enterale Ernährung, also die künstliche Ernährung über den Magen- Darm-Trakt, wird in medizinisch notwendigen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin erstattet. Darauf hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) Mitte April hingewiesen. "Die enterale Ernährung ist und bleibt Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung", so die Ministerin. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GemBA) erlassene Richtlinie zur Sondernahrung regelt die Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung in der ambulanten Versorgung. Die Versorgung mit künstlicher Ernährung im Krankenhaus bleibt von der Richtlinie unberührt. Zurzeit wird der Entwurf des GemBA vom Bundesgesundheitsministerium überprüft, was wegen der Komplexität der Neuregelung längere Zeit dauern wird.

ALG II: Einige Kassen ermitteln Arznei- Zuzahlungen falsch!   

       Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II bezieht, kann bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht zu Medikamenten oder anderen Gesundheitsleistungen stellen, wenn er in diesem Jahr bereits 69 Euro (chronisch Kranke 34,50 Euro) für Zuzahlungen ausgegeben hat. Im Gesetz ist festgelegt, dass Arbeitslosengeld - II-Bezieher und deren Angehörige jährlich nur zwei Prozent (chronisch Kranke ein Prozent) vom Eckregelsatz in Höhe von 345 Euro zu Gesundheitsleistungen zuzahlen sollen. Dies gilt auch dann, wenn der Hilfeempfänger über ein eigenes Einkommen verfügt und das Arbeitslosengeld II nur ergänzend zu dem Einkommen gewährt wird.                                                             Verschiedene ALG II - Bezieher haben uns darauf und darauf hingewiesen, dass die Krankenkassen in solchen Fällen zum Teil das gesamte Einkommen für die Ermittlung der Zuzahlungsgrenze heranziehen. Dieses Vorgehen entspricht nicht den gesetzlichen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, mit der für Sie zuständigen Sozialrechtsberatung in Kontakt zu treten und sich dort beraten zu lassen.

Kassen kürzen - Patienten haben das Nachsehen 

Diesen Bericht konnte man am 08.03.2005 in den Schleswiger Nachrichten lesen. Leben mit Schmerzen. In Schleswig- Holstein leidet etwa ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung an chronischen Schmerzen, bundesweit sind es etwa 16 Millionen. Ab 01. April 2005 wollen die Krankenkassen das Leistungsverzeich-  nis für gesetzlich Versicherte kürzen. Gleichzeitig erhöhen sich die Vorstandsmitglieder der Krankenkassen ihre Gehälter um 26 Prozent - Jahresgehalt über 200.000 Euro je Vorstandsmitglied.  Das ist ein Skandal. Wir zahlen, Chefs kassieren! Lesen Sie bitte den gesamten Bericht  Kassen kürzen -

Reform der Pflegeversicherung - ein bewährtes System zukunftsfest machen.

Die anstehende Strukturreform der Pflegeversicherung darf nicht zu einer Abschaffung der Umlage und einem weiteren Ausstieg aus der Parität führen. Lesen Sie den gesamten Bericht.

   
  Übersicht über die Artikel
   
 
Noch ein Modell zur "Rettung" Die Bürgerpauschale   PDF download !
Feierabend-Poltiker  Abzocken statt sparen!                  PDF download !

    Wir zahlen, Chefs kassieren - Krankenkassenskandal         

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Kassen kürzen - Patienten haben das Nachsehen

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Ein-Euro-Jobs werden zum Problem

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Renten
 
   
 

Eins ist sicher, die gesetzliche Rente sinkt ­ garantiert.

Warum? Das neue Alterseinkünftegesetz sorgt für Handlungsbedarf.                                     Was ist zu tun? Verträge noch bis zum 1.12.2004 abschließen.                                               Was kann passieren? Enorme Verluste bei verspätetem Sparbeginn.                                       An einer privaten Vorsorge führt kein Weg mehr vorbei. Informieren Sie sich jetzt über die für Sie optimale Lösung für eine private Rentenversicherung. Einfach Anlagebetrag und Laufzeit eingeben.....    Gleich hier klicken=>

Das Renten-Konto klären  Die Bundesversicherungsanstalt ist gesetzlich verpflichtet, allen Versicherten über 50 einmal jährlich eine Renteninformation zu schicken. Doch viele schauen den Brief nicht genau an, obwohl dies sehr wichtig ist. Füllen Sie bei Unstimmigkeiten den Antrag auf Renten-Konten klären aus oder nutzen Sie den Musterbrief "Bitte um Antrag auf Kontenklärung" Es kann keiner etwas verschenken, falsche Daten können zu erheblichen Renteneinbuße führen.
   
 
Übersicht der Artikel  

Sozialversicherung 2005 Alle neuen Grenzwerte auf einen Blick

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Antrag auf Renten-Konten klären   PDF download !
Erläuterungen zum Antrag auf Renten-Konten klären   PDF download !
Ergänzungsfragebogen weitere Beschäftigungszeiten   PDF download !
Musterbrief Antrag auf Kontenklärung   PDF download !
Angela Merkels Rentenpläne
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Arbeits + Sozialrecht
 
   
 

der britische Daily Telegraph wusste es als erster. Arbeitslose Frauen in Deutschland können seit dem 1. Januar  von den Arbeitsagenturen unter Ausschöpfung der Zumutbarkeitsregeln auch an Bordellbetreiber vermittelt werden. Der Telegraph schilderte den Fall einer jungen Informatikerin, die sich arglos bereit erklärt hatte, notfalls auch nachts als Kellnerin zu arbeiten. Doch der neue Boss, den ihr die Arbeitsagentur vermittelte, wollte von ihr mehr, als nur ein paar Drinks zu servieren und die Rechnung abzukassieren - er war Inhaber eines Bordells!

Was wie ein schlechter Scherz aus der Kraut-Kolumne der gewohnt deutschfeindlichen Briten-Presse wirkt, ist nur auf den ersten Blick verstörend. Wenn Prostituierte Steuern zahlen, Sozialabgaben leisten und ihre sexuellen Dienstleistungen nicht mehr in illegalen Hinterzimmern anbieten, dann üben sie letztendlich einen Beruf wie jede andere aus. Wenn muslimische Frauen in Schweineschlachtbetrieben, arbeitslose Reinigungskräfte in Nacktputzagenturen oder Mitarbeiter eines Callcenters in Telefonsex-Firmen arbeiten müssen, "warum soll dann von einer erwachsene Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen", meint auch Mechthild Garweg,  Anwältin für Familien- und Sozialrecht, leicht provokant gegenüber der Berliner "tageszeitung".

Zwar kann von niemandem verlangt werden, dass er gegen seinen Willen sexuelle Dienstleistungen anbietet. Das sogenannte Prostitutionsgesetz richtet sich aber gegen das Weisungsrecht von Zuhältern und Bordellbetreibern als Arbeitgeber. Schwieriger wird es jedoch für die Arbeitsagenturen zu beurteilen, wann eine Arbeit zumutbar ist und wann nicht. Als Tabledancerin oder leicht bekleidete Tresenkraft in einem Bordell zu arbeiten, könnte - streng juristisch betrachtet - als Arbeit durchgehen, die nicht abgelehnt werden darf. Bislang behelfen sich die Agenturen mit einer Art Selbstverpflichtung. "Was gegen Sitte und Anstand verstößt, wird nicht vermittelt", sagt Knut Börnsen, Sprecher der Hamburger Arbeitsagentur.

Und wenn umgekehrt Prostituierte und Puffbesitzer auf den Gleichheitsgrundsatz pochen und eine Vermittlung regelrecht einfordern? Für diesen Fall steht eine neue Richtlinie noch aus. 

Sicher ist jedenfalls: Wer in Zeiten von Hartz IV nicht unter seinem Niveau vermittelt werden möchte, dem bleibt oft nur der Weg in die Selbständigkeit.

Doch woher stammen die Informationen, die man für einen erfolgreichen Weg in die Existenzgründung benötigt? FORMBLITZ stellt gemeinsam mit dem interna-Verlag eine Reihe von Ratgebern rund um die Selbständigkeit vor.

Egal, ob Sie sich mit einem Schreibbüro oder mit einer Hausverwaltung, als Coach oder als Immobilienmakler, in der Sicherheitsbranche oder in der Unternehmensberatung selbständig machen  wollen - wir sagen Ihnen, wie es geht, verraten die Tricks und Kniffe und warnen vor gefährlichen Untiefen.

Die Broschüren, die Sie als PDF-Dateien herunter laden können, sind von erfahrenen Praktikern in verständlicher Sprache verfasst. Zu den Ratgebern rund um Ihre neue Existenz geht es hier:

 
 
 
Hartz IV kennen Sie die wichtigsten Antworten?   PDF download !
Behinderte und ihre Rechte   PDF download !
Bin ich bei Streik krankenversichert
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Die wichtigsten Fragen zur Versorgung im Streikfall
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