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So VD- Musterverfahren - aktueller Stand
Wie in der letzten Ausgabe der So VD- Zeitung angekündigt, teilen wir die neu bekannt gewordenen Aktenzeichen in mehreren Musterverfahren mit. Gegen das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 5. September 2006 (AZ: B 4 R 71/06 R) zum vollen Beitrag der Rentnerinnen und Rentner zur Pflegeversicherung hat der So VD am 1. Dezember 2006 in einem ersten Verfahren Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Aktenzeichen ist: 1 BvR 2995/06.
Hinsichtlich der Kürzung der Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten durch einen verminderten Zugangsfaktor hat der Sozialverband Deutschland wie berichtet mit der Deutschen Rentenversicherung Bund die Durchführung von Musterverfahren vereinbart. Ziel der Einigung ist es, möglichst schnell zu einer höchstrichterlichen Bestätigung des BSG-Urteils vom 16. Mai 2006(AZ: B 4 RA 22/05 R) zu kommen. Folgende Verfahren sind hierzu bereits vor den Sozialgerichten anhängig:
_ Sozialgericht Braunschweig, AZ: S 13 RA 252/03 (Erwerbsminderungsrente)
_ Sozialgericht Detmold, AZ: S 2 R 205/06 (Erwerbsminderungsrente)
_ Sozialgericht Duisburg, AZ: S 21 R 3/07 (Hinterbliebenenrente)
_ Sozialgericht Berlin, AZ: S 7 R 5635/06 (Hinterbliebenenrente).
Schwerbehindertenausweis auch unbefristet erhältlich
Um Ermäßigungen (beispielsweise bei der Kraftfahrzeugsteuer) oder die Befreiung von den Rundfunk-
und Fernsehgebühren in Anspruch nehmen zu können, müssen Menschen mit einer Behinderung ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Dieser wird in der Regel befristet ausgestellt.
"Was viele aber nicht wissen, ist, dass der Ausweis für Menschen, deren Behinderung oder Erkrankung
dauerhaft ist und bei denen eine Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse nicht zu erwarten ist, auch unbefristet ausgestellt werden kann (§ 69 Sozialgesetzbuch IX, Schwerbehindertenausweisordnung §6, Absatz 2)", erklärt Emil Manzewski vom SoVD-Landesverband Schleswig-Holstein.
Ein Vorteil der unbefristeten Ausstellung ist unter anderem, dass damit auch die oben genannten Ermäßigungen auf Dauer gewährt bleiben und nicht nach Ablauf der Befristung immer wieder neu beantragt werden müssen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises kann bei dem für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt gestellt werden - Antragsformulare liegen bei den Versorgungsämtern, bei Fürsorgestellen, Sozialämtern, Behindertenverbänden und bei den Vertretungen für Schwerbehinderte in den einzelnen Betrieben aus .
Was tun wenn ....
Wir möchten Ihnen helfen,Ihr Leben nach Ihren Vorstellungen und Wünschen glücklich,würdevoll und geregelt zu beenden. Sie sollen der letzten Phase Ihres Lebens friedlich, beruhigt und eben glücklich entgegensehen,im vollen Vertrauen, dass Sie Ihre privaten Angelegnheiten sorgfältig geregelt und alles getan haben, um sich selbst und Ihren nächsten Angehörigen soviel Leid und Stress wie möglich zu ersparen. Typische Aussagen "Das wird mal alles Dir gehören", "Ich will später nicht an Schläuchen hängen"- reichen da allerdings nicht aus. Wer sich nicht im Voraus mit dem Thema "Krankheit und Tod" beschäftigt, kann schlimmen Folgen entgegengehen, wie wir am Beispiel der amerikanischen Koma-Patientin Terri Schiavo gesehen haben.
Patientenverfügungen Ethik und Recht der modernen Medizin
Die Frage, an welchem Ort und unter welchen Bedingungen man sterben muss,wurde noch vor wenigen Jahrzehnten eher selten gestellt.
Die letzten Jahrzehnte haben in Deutschland mit der Abwesendheit von Krieg und existenzieller Not durch die weit reichende soziale Sicherung, durch gesündere und ausreichende Ernährung, durch bessere Hygiene,die Bekämpfung der Säulingssterblichkeit und die großen Fortschritte in der Medizin die Lebenserwartung deutlich auf etwa 80 Jahre steigen lassen. Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" befasst sich u.a. mit den Menschen am Ende des Lebens. Mit dem Bericht "Patientenverfügunen" ist dem Deutschen Bundestag und der interessierten Öffentlichkeit eine fundierte Grundlage für die Diskussion über weiteren Umgang und eine mögliche gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen an die Hand gegeben. Einen Auszug können Sie hier nach lesen.
Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch erwogen
Damit die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen nicht weiter steigen, überlegt die große Koalition Veränderungen bei der Praxisgebühr. Danach sollen Patienten die Gebühr von zehn Euro nicht mehr einmal im Quartal zahlen, sondern bei jedem Arztbesuch fünf Euro, berichtet die "Welt". "Das bringt nicht nur mehr Einnahmen, sondern hat auch eine Steuerungsfunktion", zitiert das Blatt Koalitionskreise. Dadurch bekämen die Kassen kurzfristig mindestens eine Milliarde Euro zusätzlich. 2005 wurden 1,6 Milliarden Euro Praxisgebühr eingenommen. LesenSie weiter.
Diäten hoch, Renten runter:Bürger sauer
Seit Monaten ist die dritte Nullrunde für Rentner verkündet. Zusatzbelastungen wird daraus quasi eine Senkung der Ruhestandsbezüge. In dieser Situation sorgen Gedanken an Diätenerhöhungen natürlich für Unruhe unter den Bundesbürgern. 20 Millionen Rentner müssen endlich aufwachen und sich verstärkt in ihren Interessenverbänden, wie z.B. im Sozialverband Deutschland SoVD organisieren. Lesen Sie den gesamten Bericht.
Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat gestoppt
Union versagt
älteren und behinderten Menschen Schutz vor Diskriminierung
Die Union
hat das Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat aus parteitaktischen und
ideologischen Gründen blockiert. Das ist völlig verantwortungslos gegenüber den
Menschen, die Schutz vor Diskriminierung benötigen.
Das ist
auch verantwortungslos gegenüber Deutschland. Denn nun drohen Strafzahlungen in
Millionenhöhe an die Europäische Union, weil die Bundesrepublik mit der
Umsetzung der EU-Richtlinien in Verzug gerät.
Die
Blockadehaltung der Union ist eine schwere Enttäuschung für Ältere und Menschen
mit Behinderungen. Die Union versagt ihnen den dringend nötigen Schutz vor
Diskriminierung. Die Union hat außerdem den längeren Arbeitslosengeldbezug für
ältere Langzeitarbeitslose blockiert, den Rot/Grün bereits beschlossen hatte.
Für
ältere Arbeitslose ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt derzeit nahezu
aussichtslos. Daher ist es völlig unverständlich, dass die Union eine
Verbesserung ihrer Situation verhindert. Das ist eine zutiefst unsoziale
Entscheidung.
Die
Blockade der Union ist auch ein Zeichen für mangelnde politische Kultur. Beide
Gesetze bedurften nicht der Zustimmung des Bundesrates. Mit der Überweisung an
den Vermittlungsausschuss sorgt die Union dennoch dafür, dass beide Gesetze
nicht mehr vor der geplanten Bundestagswahl abschließend beraten werden können
und damit verfallen.
Erhöhter
Krankenversicherungsbeitrag und erneute Nullrunde bei der Rentenanpassung.Empfehlung : Legen Sie Widerspruch ein!
Die Rentenversicherungsträger
versenden in den nächsten Tagen Bescheide, in denen über den aktuellen
Rentenzahlbetrag informiert wird. Hieraus ergibt sich, dass einerseits der
Rentenbetrag nach der Rentenanpassungsverordnung 2005 unverändert bleibt und
das anderseits ein zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 0,9
Prozent erhoben wird, der vom Rentenbezieher allein zu tragen ist.
Mit der erneuten Nullrunde und
dem erhöhten Krankenversicherungsbeitrag wird nach Auffassung des SoVD die
Grenze des Zumutbaren überschritten. Besonderen Ärger erzeugt dabei die
Tatsache, dass der Beitragszuschlag in der Krankenversicherung u.a. zur
Finanzierung des Krankengeldes verwendet werden soll - eine Leistung, die ein
Rentenbezieher in der Regel gar nicht in Anspruch nehmen kann! Bitte vergessen Sie nicht, Ihre
Rentenversicherungsnummer anzugeben und den Widerspruch zu unterschreiben.
Denken Sie bitte auch an die einmonatige Frist zur Einlegung des Rechtsmittels!
Den Widerspruch senden Sie bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Wie Sie dem Text der Vorlage entnehmen können, ist dort
zugleich ein Einverständnis mit dem Ruhen des Verfahrens enthalten.
Um gesellschaftliche Solidarität nicht
ihren Gegnern zu überlassen, bedarf es eines Umbaus hin zu
gleichen Rechten. Mit seiner Agenda 2010 hat Kanzler Schröder
die zu Kohl Zeiten begonnene Politik nur fortgesetzt, die
etablierten Fürsorge- und Sicherungssysteme durch Sozialabbau
"über die Runden zu bringen". Der wachsenden Schar von radikalen
Sozialstaatskritikern reicht das nicht mehr. Sie machen
Sozialabbau zum Grundprinzip ihrer Politik gegen einen
vermeintlich hypertrophen Versorgungsstaat: sie wollen eine
systematische Privatisierung der bislang noch sozialen Fürsorge
und Sicherung.
Sondennahrung bleibt Leistungsanspruch
Enterale Ernährung, also die künstliche Ernährung über den
Magen- Darm-Trakt, wird in medizinisch notwendigen Fällen
von den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin erstattet.
Darauf hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD)
Mitte April hingewiesen. "Die enterale Ernährung ist und
bleibt Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung", so
die Ministerin. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GemBA)
erlassene Richtlinie zur Sondernahrung regelt die
Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung in der
ambulanten Versorgung. Die Versorgung mit künstlicher
Ernährung im Krankenhaus bleibt von der Richtlinie
unberührt. Zurzeit wird der Entwurf des GemBA vom
Bundesgesundheitsministerium überprüft, was wegen der
Komplexität der Neuregelung längere Zeit dauern wird.
ALG II: Einige Kassen
ermitteln Arznei- Zuzahlungen falsch!
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
nach dem SGB II bezieht, kann bei seiner Krankenkasse einen
Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht zu Medikamenten
oder anderen Gesundheitsleistungen stellen, wenn er in diesem
Jahr bereits 69 Euro (chronisch Kranke 34,50 Euro) für
Zuzahlungen ausgegeben hat. Im Gesetz ist festgelegt, dass
Arbeitslosengeld - II-Bezieher und deren Angehörige jährlich nur
zwei Prozent (chronisch Kranke ein Prozent) vom Eckregelsatz in
Höhe von 345 Euro zu Gesundheitsleistungen zuzahlen sollen. Dies
gilt auch dann, wenn der Hilfeempfänger über ein eigenes
Einkommen verfügt und das Arbeitslosengeld II nur ergänzend zu
dem Einkommen gewährt wird.
Verschiedene ALG II - Bezieher haben uns darauf und darauf
hingewiesen, dass die Krankenkassen in solchen Fällen zum Teil
das gesamte Einkommen für die Ermittlung der Zuzahlungsgrenze
heranziehen. Dieses Vorgehen entspricht nicht den gesetzlichen
Regelungen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, mit der für Sie
zuständigen Sozialrechtsberatung in Kontakt zu treten und sich
dort beraten zu lassen.
Kassen kürzen - Patienten haben das Nachsehen
Diesen Bericht konnte man am
08.03.2005 in den Schleswiger Nachrichten lesen. Leben mit
Schmerzen. In Schleswig- Holstein leidet etwa ein Viertel der
erwachsenen Bevölkerung an chronischen Schmerzen, bundesweit
sind es etwa 16 Millionen. Ab 01. April 2005 wollen die
Krankenkassen das Leistungsverzeich- nis für gesetzlich
Versicherte kürzen. Gleichzeitig erhöhen sich die
Vorstandsmitglieder der Krankenkassen ihre Gehälter um 26
Prozent - Jahresgehalt über 200.000 Euro je Vorstandsmitglied.
Das ist ein Skandal. Wir zahlen, Chefs kassieren! Lesen Sie
bitte den gesamten Bericht
Kassen kürzen -
Reform der Pflegeversicherung - ein bewährtes System zukunftsfest machen.
Die anstehende Strukturreform der Pflegeversicherung darf nicht zu einer Abschaffung der Umlage und einem weiteren Ausstieg aus der Parität führen. Lesen Sie den gesamten Bericht. |