. . . für Sie notiert ! Hier gibt es keine
Rechtsauskunft. Dafür sind nur Rechtsanwälte und die
Gerichte oder beauftragte juristische Personen befugt.
1. Die Teilnahme am Strassenverkehr erfordert ständige
Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. 2. Jeder
Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein
anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Strassen - Verkehrsordnung (StVO)
Übersicht über die Artikel
I. Allgemeine
Verkehrsregeln
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II. Zeichen und
Verkehrsvorschriften
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III. Durchführungs-,Bußgeld-und
Schlussvorschriften